Gesetze

Obligatorische Hundekurse

Ausbildungspflicht im Kanton Zürich

Neu steht ein Kurs-Guide zur Verfügung. Einfach Daten eingeben und sofort erfahren, welcher Kurs besucht werden muss.
Hilfe

Vorschriften und Gesetze für alle Hunde (Rasse- und Mischlingshunde, im Kanton Zürich wohnhaft)

Alle Hundebesitzer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, welche die Hundehaltung einschliesst – Die Mindestdeckung muss eine Million Franken betragen.

Ausbildungsvorschriften für grosse oder massige Hunde, welche nach dem 31. Dezember 2010 geboren sind

(Rassentypliste I: Schulterhöhe ab 45cm sowie einem Körpergewicht über 16 kg) lesen Sie dazu auf der Homepage des Veterinäramtes Zürich unter folgendem Link nach.

Jeweils beim erstmaligen Besuch der oben erwähnten Kurse muss der Hundehalter Folgendes beachten: Personalausweis mitbringen. AMICUS-Anmeldebestätigung des Hundes mitbringen. Mikrochip des Hundes wird abgelesen und kontrolliert. Die Kursbestätigung wird ausschliesslich auf diejenige Person ausgestellt, die den Kurs zusammen mit dem Hund besucht hat.

Kann trotz vollständig besuchtem Kurs keine Bestätigung ausgestellt werden, weil die Lernziele nicht erreicht wurden, wird dies dem Absolventen schriftlich begründet mit der Angabe, wie viele Lektionen nachzuholen sind.

Über die Seite „Kursangebote“ können Sie sich über die aktuelle Kurse informieren.

Der Hundehalter ist dafür verantwortlich und in der Pflicht, seinen Hund ordnungsgemäss bei der Gemeinde und AMICUS anzumelden und die obligatorischen und notwendigen Kurse zu besuchen sowie die entsprechenden Kursbestätigungen der Gemeinde abzugeben!